
Mandanteninformation
Für die Soforthilfen (Beispiel Land NRW, Die Website mit den elektronischen Antragsformularen wird am Freitag (27. März 2020) online gehen):https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Für KfW-Sonderprogramme 2020:
http://nlread.kfw.de/public/PBd/KfW-Information_fuer_Multiplikatoren/KfW-Info_Multiplikatoren_%2023_03_2020_eb_68.pdf?kfwnl=Sonstiges_Bonn.23-03-2020.10263
Für häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise (Quelle Bundessteuerberaterkammer)
https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/presse-und-kommunikation/pressemitteilungen/FAQ-Katalog_zur_Corona-Krise.pdf
Für die Aussetzung von Tilgung und Zinszahlungen:
Aufgrund der Corona-Krise gibt es in vielen Betrieben Kurzarbeit. Mitarbeiter verbuchen ein geringeres oder gar kein Einkommen. Kreditschulden werden zur Belastung. Jetzt erhalten Verbraucher Unterstützung – sie können die Rückzahlung von Tilgung und Zinsen bei Krediten unkompliziert aussetzen Das Aussetzen von Kredittilgungen ist bei Darlehensverträgen in vielen Fällen möglich, war vor der Corona-Krise aber zumeist aber mit Aufwand und Kosten verbunden. Ein neues Gesetz, das am 1. April in Kraft treten soll, macht es Verbrauchern leichter, die Zahlungen für ihren Kredit auszusetzen. Bitte sprechen Sie hierzu Ihre Hausbank an. Einige Banken bieten bereits Online-Portale hierfür an.