Kindergeldmerkblatt für 2021 veröffentlicht
Das Bundeszentralamt für Steuern hat im Juli die Kindergeldmerkblätter für 2021 veröffentlicht.
Die Merkblätter sollen Eltern einen Überblick über das Kindergeldrecht nach dem Einkommensteuergesetz geben. Unter www.bzst.de stehen eine ausführliche Version und ein Kurzmerkblatt zur Verfügung. Interessant sind die Ausführungen insbesondere für Eltern von volljährigen Kindern, die in einer Lehre bzw. im Studium stecken, ein freiwilliges Jahr absolvieren oder sich um einen Ausbildungsplatz bemühen.
In der Regel bleibt hier der Kindergeldanspruch bestehen.
Wird der Antrag z. B. zu spät gestellt, wird womöglich Geld verschenkt.
Quelle: Bundeszentralamt für Steuern
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