Landwirtschaftliche Buchstelle – Rauhut®
Das Steuerrecht beinhaltet speziell für die land- und forstwirtschaftlichen Sachverhalte sehr spezielle Regelungen. Unsere Kanzlei hat die Zusatzqualifikation "Landwirtschaftliche Buchstelle" erhalten. Somit können wir unsere Landwirte in jeglicher Hinsicht maßgeschneidert beraten.
Neben den bereits vorgestellten Leistungen unserer Kanzlei betrifft dies insbesondere:
landwirtschaftliches Erbrecht
Landpachtrecht
Grundstücksverkehrsrecht
landwirtschaftliches Rechnungswesen (Lohn- und Finanzbuchhaltung)
Erstellung von BMELV-Jahresabschlüssen
Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte
Umsatzbesteuerung der Land- und Forstwirte
sämtliche Fragestellungen zum Agrarkreditwesen
Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen